Die Betreuungsbeiträge (gültig ab September 2022) werden eingehoben, um den Qualitätsstandard sowie den hohen Betreuungsschlüssel erfüllen zu können.

 

Betreuungsbeitrag halbtags (16-25 h/Woche)                           € 144,45

Essensbeitrag                                                                           90,95

Monatsbeitrag                                                                      € 235,40

 

Betreuungsbeitrag Teilzeit (26-39 h/Woche)                             € 176,00

Essensbeitrag                                                                           90,95

Monatsbeitrag                                                                       266,95

 

Betreuungsbeitrag ganztags (40-50 h/Woche)                          € 197,95

Essensbeitrag                                                                        €   90,95

Monatsbeitrag                                                                      € 288,90

 

Der Verein behält sich vor, den Betreuungs- und Essensbeitrag einmal jährlich anzupassen.

 

Diese Beiträge sind monatlich je Kind zu entrichten und gelten für jene Kinder, die den Förderbedingungen der Stadt Wien entsprechen:  

  • Hauptwohnsitz des Kindes und zumindest eines Obsorgeberechtigten in Wien ab dem Monatsersten
  • die Anmeldung des Kindes durch den/die Obsorgeberechtigten bei der MA 10
  • regelmäßiger Besuch für zumindest 16 h/Woche
  • KundInnen-Nummer der MA 10 muss bei Anmeldung bekanntgegeben werden

   

Werden die vorgenannten Förderbedingungen erfüllt, übernimmt die Stadt Wien im Rahmen des Modells "Beitragsfreier Kindergarten" (weitere Infos MA 10 unter www.wien.gv.at) seit 1.9.2009 einen Großteil der Betreuungsbeiträge. Darüber hinaus ist von der/dem Obsorgeberechtigten der vorgenannte Monatsbeitrag - je Betreuungsmodell -  für besondere Betreuungsleistungen sowie Verpflegung zu entrichten. Der Essensbeitrag kann unter bestimmten Voraussetzungen durch die Stadt Wien gefördert werden (weitere Infos MA 11 unter www.wien.gv.at).

 

Gesondertes Entgelt nach Vereinbarung bei Flexibilisierung der Ferien bzw. Verlängerung der Öffnungszeiten (bei Bedarf und entsprechender Anzahl der Kinder).

 

Einschreibgebühr (einmalig – wird nicht rückerstattet              € 160,00                                 
Kaution (einmalig – wird bei Austritt rückerstattet)                    € 190,00

 

Wir weisen auf die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten hin – aktuelle Bedingungen entnehmen Sie bitte der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen www.bmf.gv.at.